§ 1 ArbSchG, Zielsetzung und Anwendungsbereich
Paragraph 1 Arbeitsschutzgesetz

(1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.


(2) Dieses Gesetz gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten. Es gilt nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.


(3) Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nach sonstigen Rechtsvorschriften haben, bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Unberührt bleiben Gesetze, die andere Personen als Arbeitgeber zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichten.


(4) Bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften treten an die Stelle der Betriebs- oder Personalräte die Mitarbeitervertretungen entsprechend dem kirchlichen Recht.


Benachbarte Paragraphen


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Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten - BGW

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundh...
Bestätigung der Übertragung. von Unternehmerpflichten. Siehe § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWIG, § 13 Abs. 2 ArbSchG,. § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, § 13 DGUV Vorschrift 1. Erläuterungen zur Übertragung. von Unternehmerpflichten. Siehe § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWIG, § 13 Abs. 2

Pflichten im Arbeitsschutz.docx

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21 DGUV Vorschrift 1. § 4 ArbStättV. Punkt 6.1 ASR A2.2. Durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Beschäftigte im Brandfall unverzüglich gewarnt werden, z.B. Brandmeldeanlage, Hausalarm, Sirene, Zuruf von Personen o.ä. Punkt 5.1 ASR A2.2. Erste Hilf


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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des ... - Uni Kassel

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ArbSchG § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich. (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. (2) Die

Arbeitsschutzgesetz: ArbSchG - Beck Shop

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formuliert sind (oben § 1 ArbSchG Rdnr. 65 ff.). F. Arbeitgeberbegriff. I. Allgemeines. Zu den allgemeinen Definitionen, die dem Gesetz vorangestellt werden, gehört nach § 2 Abs. 3 auch der Arbeitgeberbegriff. Dies ist sachgerecht, denn der Arbeit- geber

Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz/Aufgabenübertragung nach ...

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BAG v. 18.8.2009 – 1 ABR 43/08. ZBVR online 11/2009. Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz/Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG. 1. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den. Gesundheitsschutz mitzubes

Unterweisung der Beschäftigten nach Arbeitsschutzgesetz - BG Verkehr

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die Arbeitsplätze und -aufgaben ihrer Mitarbeiter am besten und sind weisungsbefugt. Es ist sinnvoll, Fachleute wie zum Beispiel Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebs- ärzte in die Durchführung mit einzubeziehen. Pflicht zur Unterweisung. § 12 A

Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach dem ... - Bayern.de

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/arbeitsschu...
Der Arbeitgeber ist nach § 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Beurteilung ist je nach Art der


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ArbSchG § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers - NWB Datenbank

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31.08.2015 - (1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. 2Er hat die Maßnahmen auf ih

ArbSchG: Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz / 4.6.1 Unterweisung ...

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Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG). Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit der Beschäftigten und angepasst an die individu

1. Allgemeines - Bürgerservice - Bayern.Recht

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Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl I S. 1246), zuletzt geändert durch Ar

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02.01.2017 - Die Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem ArbSchG, aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (im Folgenden: ASiG) und dem NSchG; für tarifbeschäftigte Landesbedienstete

Betrieblicher Brandschutz - §3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ARBSCHG

https://www.ingenieur-hermann.de/leistungen/betrieblicher-brandschutz/
Betrieblicher Brandschutz nach § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Mit Feuer und Flamme für Schutz von Mensch, Maschine und Betrieb. Nach § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hat ein Unternehmen bzw. Arbeitgeber für die geeignete Brandschutzorga


  • Verortung im ArbSchG

    ArbSchGErster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften › § 1

  • Zitatangaben (ArbSchG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1996, 1246
    Ausfertigung: 1996-08-07
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 427 V v. 31.8.2015 I 1474

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das ArbSchG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1 ArbSchG
    § 1 Abs. 1 ArbSchG oder § 1 Abs. I ArbSchG
    § 1 Abs. 2 ArbSchG oder § 1 Abs. II ArbSchG
    § 1 Abs. 3 ArbSchG oder § 1 Abs. III ArbSchG
    § 1 Abs. 4 ArbSchG oder § 1 Abs. IV ArbSchG

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