(1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:
(3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen.
(4) Sonstige Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen über Maßnahmen des Arbeitsschutzes in anderen Gesetzen, in Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften.
(5) Als Betriebe im Sinne dieses Gesetzes gelten für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Dienststellen. Dienststellen sind die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Gerichte des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden Einrichtungen der Streitkräfte.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundh...
Bestätigung der Übertragung. von Unternehmerpflichten. Siehe § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWIG, § 13 Abs. 2 ArbSchG,. § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, § 13 DGUV Vorschrift 1. Erläuterungen zur Übertragung. von Unternehmerpflichten. Siehe § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWIG, § 13 Abs. 2
http://www.utb-consult.de/wp-content/uploads/2013/10/Aufgaben%C3%BCbertragung_M...
Aufgabenübertragung nach § 13 ArbSchG. Hiermit übertragen wir Herrn/Frau .................................. .................................. für den Bereich ........................................................ (z. B. Betrieb X/Abteilung Y). die dem
https://www.sicherheitsingenieur.uni-kiel.de/de/dateien-fuer-themen-von-a-z/Pfl...
Brandschutz, § 10 ArbSchG. Der Brandgefahr entsprechend ausreichend Feuerlöscheinrichtungen zur Verfügung stellen. § 21 DGUV Vorschrift 1. Punkt 5.2 ASR A2.2. Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig prüfen lassen. (geregelt durch CAU). § 4 ArbStättV. Punkt 6.
https://www.uni-kassel.de/intranet/fileadmin/datas/intranet/personalabteilung/d...
ArbSchG § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich. (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. (2) Die
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783609207704_Excerpt_005.pdf
Dokumentation (§ 6 ArbSchG). 2. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. 5.1.1.2.3. Gesetze. Beispiel für ein Formular zur Gefährdungsermittlung nach der. Mutterschutzrichtlinienverordnung1). 1) Diese Vordrucke finden Sie auf der CD-ROM als bearbeitbar
https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_-gefaehrdungsbeurteilung-n...
Hinblick auf alle Lebensumstände zu verbessern.2. Die Schutzmaßnahmen betreffen ausschließlich. Gefährdungen für die physische oder die psychi- sche Gesundheit der Beschäftigten durch die arbeit. Andere Beeinträchtigungen liegen außer- halb des Schutzzwe
https://www.mewp.de/wp-content/uploads/Arbeitsschutzgesetz.pdf
CHV 2. Arbeitsschutzgesetz. (bisher ZH 1/7). 9. Auflage 2004. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur. Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der. Beschäftigten bei der Arbeit. (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) v
https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fileadmin//user_upload/Downloads/Recht...
4. 2008 (BGBl I S. 706). § 2 ArbSchG Begriffsbestimmungen. (1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der. Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136708_2/
31.08.2015 - 2 Begriffsbestimmungen. (1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung de
https://www.arbeitsschutzgesetz.org
2 ArbSchG legt genau fest, welche Personen im Sinne des Gesetzes als Beschäftigte zählen. Dazu gehören: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Diejenigen, die sich in der Ausbildung befinden; Beamtinnen und Beamte; Richterinnen und Richter; Soldatinnen
https://www.verdi.de/wegweiser/tarifpolitik/++file++551bfd8bbdf98d1879000040/do...
ver.di- Bundesverwaltung. Schnittstellen zu anderen gesetzlichen Regelungen1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). § 2 ArbSchG. § 5ArbSchG. § 6ArbSchG. § 12 ArbSchG. Ziel ist es, nicht nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vorzubeugen, sondern eine menschen
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/arbschg-rechtsgrundlage...
Nach § 17 Abs. 2 ArbSchG haben die Arbeitnehmer das Recht, sich an die zuständige Behörde zu wenden, um sich zu beschweren und einen Mangel im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz anzuzeigen. Voraussetzungen dafür sind allerdings, dass es konkrete An
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-816000-MK-20170102-SF&...
02.01.2017 - Die Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem ArbSchG, aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für ... Personen schriftlich damit beauftragen, genau beschriebene Teilaufgaben in eigener Verantw