§ 3 ArbSchG, Grundpflichten des Arbeitgebers
Paragraph 3 Arbeitsschutzgesetz

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.


(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

1.
für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2.
Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.


(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des ... - Uni Kassel

https://www.uni-kassel.de/intranet/fileadmin/datas/intranet/personalabteilung/d...
ArbSchG § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers. (1). Der. Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen. Maßnahmen des. Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und. Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinf

Arbeitsschutzgesetz - BG ETEM

http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/jb_001_a06-2014.pdf
rungsebene ergriffen und beachtet werden (§ 3 Abs. 2 ArbSchG). • Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Beschäftig ten gehen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Sofern kein anderer Kostenträger vorhanden ist, muss der Arbeitgeber sie selbst finan

Der Arbeitgeber zwischen Pflicht und Kür - Wege zur Rechtssicherheit -

https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/download/58897/Arbeitsschutz_in_de...
Handlung, zu einem Tun verpflichtet. ➢ „Paradebeispiel“ ist § 3 ArbSchG: ▫ Grundpflichten des Arbeitgebers. (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des. Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die. Siche

Die GefährDunGsbeurteilunG nach Dem arbeitsschutzGesetz

https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_-gefaehrdungsbeurteilung-n...
art der tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleicharti- gen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines. Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. § 5. Abs. 3 ArbSchG enthält eine nicht abschließende. Aufzählung von möglichen Faktoren, aus denen sich ei

Arbeitsschutzgesetz: ArbSchG - Beck Shop

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formuliert sind (oben § 1 ArbSchG Rdnr. 65 ff.). F. Arbeitgeberbegriff. I. Allgemeines. Zu den allgemeinen Definitionen, die dem Gesetz vorangestellt werden, gehört nach § 2 Abs. 3 auch der Arbeitgeberbegriff. Dies ist sachgerecht, denn der Arbeit- geber


Webseiten zum Paragraphen

ArbSchG § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136708_3/
31.08.2015 - Zweiter Abschnitt: Pflichten des Arbeitgebers. § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers. (1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Ge

Psychische Gefährdungsbeurteilung: § 5 Abs. 3 ArbSchG Nr. 6 ...

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11.12.2015 - Psychische Gefährdungsbeurteilung: § 5 Abs. 3 ArbSchG Nr. 6: psychische Belastungen bei der Arbeit. Laut des aktuellen Arbeitssicherheitsbarometers 2015/2016 wird das Thema psychische Belastungen in vielen Unternehmen immer noch sehr stiefmü

13.2.3 ArbSchG | Praxis-PSA

http://www.praxis-psa.de/online-buch/1323-arbschg
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz). Sie finden den Anhang unter folgendem Link: http://www.gesetze-im-internet.

Betrieblicher Brandschutz - §3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ARBSCHG

https://www.ingenieur-hermann.de/leistungen/betrieblicher-brandschutz/
Betrieblicher Brandschutz nach § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Mit Feuer und Flamme für Schutz von Mensch, Maschine und Betrieb. Nach § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hat ein Unternehmen bzw. Arbeitgeber für die geeignete Brandschutzorga

ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz - SIDI Blume

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/arbschg.htm
(3) Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nach sonstigen Rechtsvorschriften haben, bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichten und Rechte der Beschäftigten. U


  • Verortung im ArbSchG

    ArbSchGZweiter Abschnitt: Pflichten des Arbeitgebers › § 3

  • Zitatangaben (ArbSchG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1996, 1246
    Ausfertigung: 1996-08-07
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 427 V v. 31.8.2015 I 1474

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das ArbSchG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 3 ArbSchG
    § 3 Abs. 1 ArbSchG oder § 3 Abs. I ArbSchG
    § 3 Abs. 2 ArbSchG oder § 3 Abs. II ArbSchG
    § 3 Abs. 3 ArbSchG oder § 3 Abs. III ArbSchG

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