(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
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https://www.uni-kassel.de/intranet/fileadmin/datas/intranet/personalabteilung/d...
ArbSchG § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers. (1). Der. Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen. Maßnahmen des. Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und. Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinf
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/jb_001_a06-2014.pdf
rungsebene ergriffen und beachtet werden (§ 3 Abs. 2 ArbSchG). • Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Beschäftig ten gehen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Sofern kein anderer Kostenträger vorhanden ist, muss der Arbeitgeber sie selbst finan
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/download/58897/Arbeitsschutz_in_de...
Handlung, zu einem Tun verpflichtet. ➢ „Paradebeispiel“ ist § 3 ArbSchG: ▫ Grundpflichten des Arbeitgebers. (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des. Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die. Siche
https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_-gefaehrdungsbeurteilung-n...
art der tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleicharti- gen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines. Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. § 5. Abs. 3 ArbSchG enthält eine nicht abschließende. Aufzählung von möglichen Faktoren, aus denen sich ei
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Kollmer-Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG-...
formuliert sind (oben § 1 ArbSchG Rdnr. 65 ff.). F. Arbeitgeberbegriff. I. Allgemeines. Zu den allgemeinen Definitionen, die dem Gesetz vorangestellt werden, gehört nach § 2 Abs. 3 auch der Arbeitgeberbegriff. Dies ist sachgerecht, denn der Arbeit- geber
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136708_3/
31.08.2015 - Zweiter Abschnitt: Pflichten des Arbeitgebers. § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers. (1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Ge
http://vip-konzept.de/psychische-gefaehrdungsbeurteilung-%C2%A7-5-abs-3-arbschg...
11.12.2015 - Psychische Gefährdungsbeurteilung: § 5 Abs. 3 ArbSchG Nr. 6: psychische Belastungen bei der Arbeit. Laut des aktuellen Arbeitssicherheitsbarometers 2015/2016 wird das Thema psychische Belastungen in vielen Unternehmen immer noch sehr stiefmü
http://www.praxis-psa.de/online-buch/1323-arbschg
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz). Sie finden den Anhang unter folgendem Link: http://www.gesetze-im-internet.
https://www.ingenieur-hermann.de/leistungen/betrieblicher-brandschutz/
Betrieblicher Brandschutz nach § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Mit Feuer und Flamme für Schutz von Mensch, Maschine und Betrieb. Nach § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hat ein Unternehmen bzw. Arbeitgeber für die geeignete Brandschutzorga
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/arbschg.htm
(3) Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nach sonstigen Rechtsvorschriften haben, bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichten und Rechte der Beschäftigten. U