(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten.
(2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, daß er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, hat der Arbeitgeber zu erfassen.
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https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/arbeitsschu...
Der Arbeitgeber muss gemäß § 6 Abs. 1 ArbSchG über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäf- tigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschut
https://www.uni-kassel.de/intranet/fileadmin/datas/intranet/personalabteilung/d...
ArbSchG § 6 Dokumentation. (1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der. Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der. Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeits
https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_-gefaehrdungsbeurteilung-n...
Vielmehr gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurtei- lung auch zu prüfen hat, ob eine Gefährdung durch psychische Belastung besteht.1. Zur Klarstellung dieses bereits heute gelten- den Grundsatzes soll das ArbSchG in § 5 Abs.
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/jb_001_a06-2014.pdf
6 ArbSchG). Für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern ergibt sich aus der Unfall verhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräf- te für Arbeits sicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) eine Pflicht zur schriftlichen Dokumentation mit geringerem Umfang. Die.
https://www.gda-portal.de/de/pdf/Leitlinie-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf?__blob=p...
22.05.2017 - geänderter betrieblicher Gegebenheiten nach § 3 ArbSchG). Die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 12 ArbSchG zur Unterweisung ist zu be- achten. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Die Dokumentation nach § 6 ArbSchG erfordert keine b
https://www.betriebsrat.com/gesetze/arbschg/6
(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihr
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen...
04.10.2012 - Auch ein Mitbestimmungsrecht zur Art und Weise der Dokumentation besteht immer dann, wenn es um Regelungen des Arbeitsschutzes geht. Bei § 6 ArbSchG handelt es sich um eine ausfüllbare Rahmenvorschrift, die dem Arbeitgeber keine konkreten Vo
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/arbschg-rechtsgrundlage...
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren (§ 6 Abs. 1 ArbSchG). Diese Verpflichtung besteht im Interesse der Transparenz der betrieblichen Arbeitsschutzpolitik. Die Anforderungen an die Dokumentation richt
http://www.mindglobalgroup.com/gefaehrdung-psychischer-belastung.htm
Mit Änderung vom Oktober 2013 sind neuerdings in der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 Nr.6). Der Arbeitgeber und laut § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 ArbSchG auch Kleinbetrieben (bis max. 10 Beschäftigt
http://vip-konzept.de/psychische-gefaehrdungsbeurteilung-%C2%A7-5-abs-3-arbschg...
11.12.2015 - Psychische Gefährdungsbeurteilung: § 5 Abs. 3 ArbSchG Nr. 6: psychische Belastungen bei der Arbeit. Laut des aktuellen Arbeitssicherheitsbarometers 2015/2016 wird das Thema psychische Belastungen in vielen Unternehmen immer noch sehr stiefmü