Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundh...
Bestätigung der Übertragung. von Unternehmerpflichten. Siehe § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWIG, § 13 Abs. 2 ArbSchG,. § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, § 13 DGUV Vorschrift 1. Erläuterungen zur Übertragung. von Unternehmerpflichten. Siehe § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWIG, § 13 Abs. 2
https://www.sicherheitsingenieur.uni-kiel.de/de/dateien-fuer-themen-von-a-z/Pfl...
9 (7) GefStoffV. Arbeitsmedizinische Vorsorge, § 11 ArbSchG. § 12 BiostoffV. Anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend ist oder angeboten werden muss (in Zusammenarbeit mit dem Betriebsärztlichen Dienst).
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/jb_001_a06-2014.pdf
weils unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG). • Der Arbeitgeber muss für die jeweiligen Arbeiten geeignete und qualifizierte Mitarbeiter auswählen (§ 7 ArbSchG). • Mehrere Arbeitgeber haben die Pflicht zur Zusammenarbeit im. Arbeitsschutz (§ 8 ArbSchG), wenn
https://www.uni-kassel.de/intranet/fileadmin/datas/intranet/personalabteilung/d...
sind zu berücksichtigen;. 7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;. 8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist. ArbSchG § 5 Beurte
https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_-gefaehrdungsbeurteilung-n...
ArbSchG). Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann sich auf eine Beurteilung von Gruppen von Arbeitsplätzen bzw. Tätigkeiten mit gleichartigen Arbeitsbedingun- gen beschränken. Die als gleichartig angesehenen. Arbeitsbedingungen müssen dabei im Wesentli- chen,
https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Ve...
09.03.2016 - Übertragung von Aufgaben auf befähigte Beschäftigte, § 7 ArbSchG. → zusätzliche Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefahren, § 9 ArbSchG. → Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen, § 10 ArbSchG. → ausreichende und angemessene Unterweisung im Arbeitssch
https://www.mewp.de/wp-content/uploads/Arbeitsschutzgesetz.pdf
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur. Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der. Beschäftigten bei der Arbeit. (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Ar
https://www.steuernetz.de/gesetze/arbschg/7
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmung
https://www.betriebsrat.com/gesetze/arbschg/7
7:Übertragung von Aufgaben. Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllu
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbsch/arbs_ges.htm
ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Vom 7. August 1996 (BGBl. I 1996 S. 1246; 1996 S. 1479; 1997 S. 594
https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/pflichtenuebertragung-doch-die-v...
12.01.2015 - 7 ArbSchG, Übertragung von Aufgaben „Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz b
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136708/
... Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) ist als Art. 1 Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Ar