(1) Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes ist § 125 des Bundesbeamtengesetzes anzuwenden. Entsprechendes Landesrecht bleibt unberührt.
(2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Die in Absatz 1 Satz 2 und 3 genannten Vorschriften sowie die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung und des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages bleiben unberührt.
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http://aub.de/wp-content/uploads/2009/11/Ueberlast-Fehlbelastungsanzeige.docx
Verteiler: ☐ zuständige Führungskraft: ☐ zuständige Sicherheitsfachkraft: ☐ Betriebsärztin/Betriebsarzt ☐ zuständige(r) Sicherheitsbeauftragte(r):. Sehr geehrte Damen und Herren,. im Rahmen meiner/unserer Pflichten nach §15...17 ArbSchG zeige(n) ich/wir
https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Ve...
09.03.2016 - Sicherheit und Gesundheit unverzüglich melden (Unterstützung der SiFa, des. Betriebsarztes, des Sicherheitsbeauftragten), § 16 ArbSchG. •. Rechte. → Vorschlagsrecht zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. → zuständige Behörde e
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/jb_001_a06-2014.pdf
17. • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen vom 06.03.2008 (LärmVibrationsArbSchV). 19. • Verordnung zur .... Gefährdungs ermittlung und -beurteilung erbracht hat und welche Arbeitsschutzmaßnahmen daraufhin e
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Kollmer-Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG-...
ist ein Rechtsbegriff aufgegriffen worden, der nur einen Monat vor Verabschiedung des ArbSchG an versteckter Stelle (Seibert, JZ 1976, 785) in das Privatrecht einge- führt worden ist. Nach der im Gesetz zur Änderung des Rechts der beschränkten persönlich
https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Veranstaltungen/Unternehmertag_25._10.11_N...
25.10.2011 - Bad Kissingen, 25.10.2011. Ass. Gerhard Wenger. „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“. 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Seite 5. Rechte der Beschäftigten. 1. Rechtspflichten. § 17 ArbSchG. § 14 BGV A1. § 81 BetrVG. ➢ V
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3 ArbSchG Pflicht des Arbeitgebers zu Arbeits- schutzmaßnahmen. § 2 DGUV Vorschrift 1 Pflicht des Arbeitgebers zur. Unfall verhütung. §§ 17, 19 SGB VII Aufgaben des Unfallversicherungs- trägers und Befugnisse der Aufsichtspersonen. § 3 ASiG Betriebsbegeh
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/arbschg-rechtsgrundlage...
Nach § 17 Abs. 2 ArbSchG haben die Arbeitnehmer das Recht, sich an die zuständige Behörde zu wenden, um sich zu beschweren und einen Mangel im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz anzuzeigen. Voraussetzungen dafür sind allerdings, dass es konkrete An
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136708_3/
31.08.2015 - 15 Pflichten der Beschäftigten · § 16 Besondere Unterstützungspflichten · § 17 Rechte der Beschäftigten. Vierter Abschnitt: Verordnungsermächtigungen. § 18 Verordnungsermächtigungen · § 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwisc
http://www.buzer.de/gesetz/954/index.htm
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1246 ... 17 Rechte der Besc
https://www.betriebsrat.de/wirtschaftsausschuss/lexikon-fuer-den-wa/A/arbeitssc...
Rechtsquellen. §§ 1 bis 17 ArbSchG, §§ 2 bis 7, 11 S. 1, 12, 20 ASiG,§ 3 ArbStättV, §§ 80 Abs. 1 Nr. 9, 81 Abs. 1 S. 2, 87 Abs. 1 Nr. 7, 89 Abs. 1 S. 2, 90, 91 BetrVG, § 618 Abs. 1 u. 3 BGB. Begriff. Alle rechtlichen, organisatorischen, medizinischen und
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13.02.2017 - Kostenloses Webinar am 15.2.17: "Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach dem ArbSchG erstellen". Melden Sie sich für das kostenlose Webinar am 15.2.17, 16.30 Uhr an -> http://psychische-gefährdung-portal.de/webinar/. Das sind