(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe b mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe a mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.sicherheitsingenieur.uni-kiel.de/de/dateien-fuer-themen-von-a-z/Pfl...
Erste Hilfe, § 10 ArbSchG. Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen) und Verbandbücher in ausreichender Anzahl vorhalten und regelmäßig auf Vollständigkeit prüfen. § 25 DGUV Vorschrift 1. § 4 ArbStättV. Geeignete Liegemöglichkeit oder Räume mit Liegemöglichke
https://www.uni-kassel.de/intranet/fileadmin/datas/intranet/personalabteilung/d...
ArbSchG § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich. (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und ... ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen. (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung ..... 1. eine in § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a bezeichnete Hand
http://lasi-info.com/uploads/media/lv56_01.pdf
Gemäß § 25 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) /2/ können die in § 9 Absatz 1. ArbStättV aufgeführten Verstöße jeweils mit einer Geldbuße von bis zu 5000,- Euro geahn- det werden. Eine in § 9 Absatz 1 ArbStättV bezeichnete vorsätzliche Handlung, die d
https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_-gefaehrdungsbeurteilung-n...
bDa | Die Gefährdungsbeurteilung nach dem arbeitsschutzgesetz. 24. bDa | Die Gefährdungsbeurteilung nach dem arbeitsschutzgesetz. 25 schritt 5: Wirksamkeitskontrolle. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG dazu verpflichtet, die Maßnahmen auf
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/1124923314.pdf
2. Kollektivarbeitsrechtliche Quellen (BetrVG; BPersVG).............. 25. 3. Spezielle Normen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ............ 25. II. Nebenpflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag und aus. §242 BGB...............................
https://www.pensum-bremen.de/files/downloads/pensum/Pensum-Personaldienstleistu...
25. Anlage 3: Zu § 26 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift. „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) –. Voraussetzungen für die Ermächtigung als Stelle für die Aus- und ... Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) auszugehen und dabei insbe- ... Arbeitsschutz
http://www.buzer.de/gesetz/954/a13660.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, oder 2. a) als.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/arbeitsschutzgesetz...
Bußgeld- bzw. strafbewehrt sind in den §§ 25 und 26 ArbSchG aber nicht die eher allgemein gehaltenen Verhaltenspflichten, die sich für den Arbeitgeber aus dem Arbeitsschutzgesetz selber ergeben. Vielmehr verweisen die §§ 25 und 26 ArbSchG auf Rechtsveror
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136708_25/
31.08.2015 - Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [MAAAB-27087]. 1Anm. d. Red.: Früherer Fünfter Abschnitt zu neuem Sechsten Abschnitt geworden gem. Gesetz v. 30. 10. 2008 (BGBl I S. 2130) mit Wirkung v. 5. 11. 2008. 2Anm. d. Red.: § 25 i. d. F. des
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/die-arbeitsschutz-verordn...
Während § 25 Abs. 1 Nr. 2 ArbSchG mit Blick auf die unterschiedlichen Bußgeldrahmen nach Abs. 2 hinsichtlich der Person des Täters differenziert, ist der Bußgeldtatbestand des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG für Arbeitgeber bzw. verantwortliche Personen sowie
https://www.betriebsrat.com/urteil/16215/97644/bag-1-abr-25-15
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer Gefährdung · Rippenfelltumor wird als Berufskrankheit anerkannt. BAG 1 ABR 25/15 vom 28. März 2017. Amtlicher Leitsatz: Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Bet