(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt Mitteilungen über
(2) Die mit der Überwachung beauftragten Personen dürfen die ihnen bei ihrer Überwachungstätigkeit zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nur in den gesetzlich geregelten Fällen oder zur Verfolgung von Gesetzwidrigkeiten oder zur Erfüllung von gesetzlich geregelten Aufgaben zum Schutz der Versicherten dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder zum Schutz der Umwelt den dafür zuständigen Behörden offenbaren. Soweit es sich bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen um Informationen über die Umwelt im Sinne des Umweltinformationsgesetzes handelt, richtet sich die Befugnis zu ihrer Offenbarung nach dem Umweltinformationsgesetz.
(3) Ergeben sich im Einzelfall für die zuständigen Behörden konkrete Anhaltspunkte für
(4) Die zuständigen obersten Landesbehörden haben über die Überwachungstätigkeit der ihnen unterstellten Behörden einen Jahresbericht zu veröffentlichen. Der Jahresbericht umfaßt auch Angaben zur Erfüllung von Unterrichtungspflichten aus internationalen Übereinkommen oder Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften, soweit sie den Arbeitsschutz betreffen.
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http://www.lzk-bw.de/PHB/PHB-CD/QM-Anhang/Gefaehrdungsbeurteilungen/Praxislabor...
TRGS 500. 23.03. Als Schutz vor der bestehenden thermischen Gefährdung z. B. bei der Entnahme von aufgebrannten (geglättete und veredelte Oberflächen) Keramiken aus dem Brennofen sollten technische Hilfsmittel (z. B. Muffelzange) und/oder persönliche Sch
https://www.uni-kassel.de/intranet/fileadmin/datas/intranet/personalabteilung/d...
ArbSchG § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich. (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und ... ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen. (1) Der Arbeitgeber hat durch eine ..... ArbSchG § 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden,
https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Politik/Arbeitnehmerkam...
im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG. • Prüfung der Schutzmaßnahmen. • Information der Beschäftigten (m und w). • Gesprächsangebot an die betroffene Frau. Barbara Reuhl/ 23. Mai 2017. Arbeitsschutz für schwangere und stillende Fr
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Kollmer-Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG-...
Arbeitsschutzgesetz: ArbSchG. Kommentar von. Dr. Wolfgang Balze, Dr. Maximilian Baßlsperger, Dr. Andreas Butz, Prof. Dr. Carsten Doerfert, Tilmann Hecht, Gerd. Kann, Prof. Dr. Thomas Klindt, Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Dr. Norbert Franz Kollmer, Dr. Michae
https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Ve...
09.03.2016 - und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit beachten, § 1 Abs. 3 ArbSchG. 4 ..... Rechtsfolgen aus dem öffentlichen Recht. •. Rechtsfolgen aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. •. Rechtsfolgen aus dem Strafrecht. •. Rechtsfolgen aus
http://www.aoi-berlin.com/Jugendarbeitsschutzgesetz.pdf
Seite 1 von 23 -. Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend. (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG). JArbSchG. Ausfertigungsdatum: 12.04.1976. Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 7
https://www.arbeitsschutzgesetz.org
Arbeitsschutzgesetz 2017: Was sind Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit? Wie läuft Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Unfallverhütung ab? Mehr dazu hier!
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=6173&ver=8&val=6...
18.10.2002 - In anderen Bereichen, in denen die Arbeitsschutzverwaltung ebenfalls ganz oder teilweise zuständig ist, gelten dagegen mangels Verweisung auf § 139 b GewO oder § 23 ArbSchG nur die allgemeinen Bestimmungen über die Verschwiegenheit, z. B. §
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/23-technischer-arbei...
Rz. 21 Die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ergeben sich aus dem ArbSchG. Zunächst wird dort festgelegt, wie das Ziel der Sicherung und Verbesserung von "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase...
(2) Ihr werden auch die Aufgaben der obersten Landesbehörde im Sinne des § 21 Absatz 4 Satz 1, § 22 Absatz 3 Satz 4, § 23 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 sowie § 24 Satz 1 Nummer 3 ArbSchG übertragen. (3) Sie ist insbesondere. 1. zuständige Behörde n
https://www.arbeitsschutzdigital.de/ce/arbschg-erlaeuterungen-23-betriebliche-d...
ArbSchG Erläuterungen: § 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht. In § 23 Absatz 1 sind jetzt die in § 139 Abs. 5 und 5a GewO enthaltene Regelungen übernommen, die statistische Mitteilungen betreffen, welche die Arbeitge