(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber
(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundh...
Bestätigung der Übertragung. von Unternehmerpflichten. Siehe § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWIG, § 13 Abs. 2 ArbSchG,. § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, § 13 DGUV Vorschrift 1. Erläuterungen zur Übertragung. von Unternehmerpflichten. Siehe § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWIG, § 13 Abs. 2
http://www.utb-consult.de/wp-content/uploads/2013/10/Aufgaben%C3%BCbertragung_M...
... nach § 13 ArbSchG. Herrn/Frau ….................................................................................. werden für den Betrieb/die Abteilung*) ..................................................................................... ...........
http://www.schickling-arbeitsbuehnen.de/index.php/regelwerke.html?file=tl_files...
Daneben kann der Arbeitsschutz auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen werden (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Diese Verantwortlichen werden also „gekoren“. Dazu bedarf es eines Vertrages (möglichst schriftlich), durch den sich Arbeitgeber und Führung
https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Ve...
09.03.2016 - Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt. Wibke Hanzlik. 09.03.2016. § 13 ArbSchG – Verantwortliche Personen. Vollständiger Gesetzestext: (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden. Pflichten sind neb
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitssicherheit_und_Gesundh...
(siehe § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, § 13 BGV A1). Der Unternehmer ist stets persönlich für die Erfüllung der Pflichten aus dem. Arbeitsschutzgesetz und anderer staatlicher Arbeitsschutzvorschriften sowie der. Unf
https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Veranstaltungen/Unternehmertag_25._10.11_N...
25.10.2011 - Unternehmertag BG RCI. Bad Kissingen, 25.10.2011. Ass. Gerhard Wenger. „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“. 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Seite 9. Verantwortliche Personen nach Arbeitsschutzgesetz. § 13 Abs. 1 Arb
https://xn--rack-rechtsanwlte-3qb.de/upload/downloads/recht_im_betrieb_arbeitss...
Die persönliche Verantwortung für den Arbeitsschutz wird ausschließlich durch § 13 ArbSchG geregelt, insbesondere wer welche Aufgaben und. Pflichten im Arbeitsschutz zu erfüllen hat. § 13 ArbSchG. (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem
http://www.economed.de/assets/files/downloads/infothek/pflichtenuebertragungImA...
Hat der Unternehmer die Aufgaben des Arbeitsschutzgesetzes auf eine entsprechende von Ihm ausgewählte Organisation übertragen (vgl. hierzu § 13 Abs.2 ArbSchG), so kann im Falle eines. Verstoßes gegen entsprechende Vorschriften und, soweit dieser Verstoß
http://www.buzer.de/gesetz/954/a13648.htm
(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber 1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte.
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/gesetze-und-vorschriften/vorschriften/dguv...
13 Pflichtenübertragung. § 13. Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwort
https://www.haufe.de/compliance/haufe-compliance-office-online/pflichtenuebertr...
13 Abs. 2 ArbSchG/DGUV-V 1 fordern ausdrücklich die Schriftform. Zumindest sollte bei allen Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträgen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Führungskräften darauf geachtet werden, dass die Wahrnehmung von Au
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/10993
Beteiligte einer Pflichtenübertragung sind der Vorgesetzte und der unterstellte Mitarbeiter (vertikale Pflichtenübertragung). Die Befugnis zur Übertragung von Arbeitsschutzpflichten hat jeder Geschäftsführer und auch jeder Betriebs- oder Amtsleiter (Pers
https://www.weka.de/arbeitsschutz-gefahrstoffe/pflichtenuebertragung-doch-die-v...
12.01.2015 - ... auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen